Informationen zum Kooperationsjahr für einzuschulende Kinder in SJ. 2021-22

Hinweise für Eltern zur

Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule

 

Die Kooperation zwischen den Eltern, den pädagogischen Fachkräften der Kindertageseinrichtungen (*) und den Lehrkräften der Grundschulen ist für einen gelingenden Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule sehr wichtig.

Grundlage dieser Kooperation bildet die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen

Die Teilnahme an der Kooperation sowie die damit verbundene Datenverarbeitung setzt Ihre Einwilligung voraus.

Die Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung Ihres Kindes und der Grundschule umfasst Angebote und Aktivitäten, die den Übergang der Kinder in die Schule im letzten Kindergartenjahr begleiten. So werden Sie als Eltern der künftigen Schulanfänger zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Dieses Jahr wird diese Veranstaltung coronabedingt nicht im üblichen Rahmen stattfinden können. Ihnen werden aber alle Informationen bereitgestellt. Ihr Kind kann an Angeboten der Grundschullehrkraft in der Kindertageseinrichtung teilnehmen und bei Besuchen die Schule kennenlernen. (Wir sind auf der Suche nach einer alternativen Regelung)

Über diese Termine werden Sie rechtzeitig informiert. Die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes und die zuständige Grundschule haben ein gemeinsames Konzept zur Zusammenarbeit entwickelt.

Die Grundschule und die Kindertageseinrichtung arbeiten vertrauensvoll zusammen, um den Wechsel in die Schule kindgerecht zu gestalten. Im Rahmen der Zusammenarbeit gewinnen Sie Erkenntnisse sowohl über die Gruppe der künftigen Schulanfänger als auch über einzelne Kinder. Sie leiten daraus pädagogische Maßnahmen ab, im Einzelfall beispielsweise eine gezielte Förderung oder Unterstützung in einem bestimmten Entwicklungsbereich oder die Form der weiteren Begleitung Ihres Kindes bis zum Schuleintritt.

Sie werden über die entsprechenden Entscheidungen in einem Beratungsgespräch informiert und eingebunden, damit Ihr Kind sowohl von der Kindertageseinrichtung als auch von Ihnen unterstützt werden kann. Denn Ihre Mitwirkung nimmt für den Bildungsprozess Ihres Kindes einen besonderen Stellenwert ein.

 

Die Kooperation von Elternhaus, Kindertageseinrichtung und Grundschule kann somit dazu beitragen, dass jedes Kind möglichst gut auf den neuen Lebensabschnitt Schule vorbereitet wird.

 

*   Kindertageseinrichtungen sind Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Einrichtungen mit integrativen Gruppen.

 

 

 

 

 

Einwilligung zur Teilnahme an der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule

Vor- und Nachname des Kindes

 

 

 

 

Kindergarteneinrichtung

 

 

 

 

Die Kooperation durchführende Grundschule

Hermann Butzer Schule Schwieberdingen

 

 

Die aufnehmende Grundschule

Wird voraussichtlich sein:

 

Hermann Butzer Schule Schwieberdingen

 

 

Ich willig ein, dass

⃝           mein Kind an der Kooperation Kindertageseinrichtung Grundschule teilnimmt.

⃝           ein Bild meines Kindes ( bitte Ihrem Kind mitgeben) , zur Erleichterung der Kooperation,
              benutzt wird.

 

____________________             _____________              ____________________________________

Ort:                                                         Datum:                                   Unterschrift Erziehungsberechtigte

 

 

Datenschutzrechtliche Einwilligung

Im Rahmen des Übergangsprozesses Ihres Kindes besucht die Lehrkraft der Grundschule die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes. Dabei schätzt sie den Entwicklungsstand Ihres Kindes im Hinblick auf die Entwicklungsbereiche ein, die für einen gelingenden Schulstart und das Lernen in der Schule als besonders wichtig angesehen werden. Die einzelnen von der Lehrkraft der Grundschule zu erhebenden Daten ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Reflexionsbogen zur Einschätzung des Entwicklungsstandes.

Ich willige ein, dass

⃝           folgende Daten von der Kindertageseinrichtung an die Kooperation durchführende Grundschule übermittelt werden: Name, Adresse und Geburtsdatum meines Kindes.

⃝          die Lehrkraft der pädagogischen Fachkraft in vollem Umfang Einblick in die Einschätzung des Entwicklungsstandes gewährt und sich die pädagogische Fachkraft sowie die Kooperationslehrkraft auf der Grundlage der Beobachtungen der pädagogischen Fachkraft zum Entwicklungsstand und den Entwicklungsfortschritten des Kindes im Hinblick auf seine Schulbereitschaft austauschen.

 

 

Diese Einwilligung kann jederzeit gegenüber der Kindertageseinrichtung und/oder der die Kooperation durchführenden Grundschule widerrufen werden. Der Widerruf führt  jedoch nicht dazu, dass eine bis zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgte Datenverarbeitung rückwirkend unzulässig wird. Der Widerruf kann auch nur auf einen Teil der ober erklärten Einwilligungen bezogen sein. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet und unverzüglich gelöscht. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie bis zur Einschulung Ihres Kindes, danach werden die Daten gelöscht.

 

Die Abgabe dieser Einwilligung ist freiwillig. Dieser Vordruck muss nicht zurückgegeben werden, wenn keine Einwilligung erteilt wird.

Auf Ihren Wunsch wird Ihnen Gelegenheit gegeben, Fragen zu Ziel und Inhalt der Kooperation sowie zu Art und Umfang der zur Verarbeitung anstehenden personenbezogenen Daten zu stellen.

Die personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeitet.

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

 

 

für die Kindertageseinrichtung

 

 

für die Grundschule

 

Schulleitung der HBS

 

 

Datenschutzbeauftragter ist:

 

 

für die Kindertageseinrichtung

 

 

für die Grundschule

 

Datenschutzbeauftragter@ssa-lb.kv.bwl.de

 

 

Die Datenverarbeitung erfolgt für die angegebenen Zwecke.

 

Gegenüber der Kindertageseinrichtung und der Grundschule besteht für Sie das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten Ihres Kindes. Sie haben ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zu.

 

 

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Ort:                                                       Datum:                                 Unterschrift Erziehungsberechtigte:

Termine

 

Übersicht Einschulung im Schuljahr 2021/22

 

Schulpflichtige Kinder

 

1.09.2014 – 31.07.2015

 

 

Kann – Kinder

 

 

1.08.2015– 30.06.2016

 

Elternbrief an Kann – Kinder

 

 

Im Januar  2021

Einladung zum Unterrichtsspiel am Nachmittag.

Kindergarten begleitet Kinder zur Schule

 

Wir arbeiten an einer alternativen Möglichkeit.

Einladung Schulanmeldung

Sie erhalten einen Terminvorschlag, der telefonisch aber auch noch geändert werden kann.

 

Ab März 2021.

 

Bei Bedarf Gespräche mit Eltern

 

 

 ab 01.03.2021

Info – Abend (GFK)

Frau Beiermeister, Frau Schörner

 

03.04.2021

Voraussichtlich 19.30 Uhr Talschule EG Raum 027

Schulanmeldung

Verwaltungsakt ohne Kind.

Zeitraum 15.3.-19.3.2021

Benötigte Unterlagen:

  • das Stammbuch oder die Geburtsurkunde
  • eine Bescheinigung über die U 9
  • Impfpass mit Eintrag Masernimpfung
  • das einseitiges Anmeldeformular

Mitteilung an Eltern         
(Zuordnung zur TS/BS,und Farbcode, Ferienplan, Materialliste,)

 

Ende Juli 2021

1. Elternabend Klasse 1

 

Entfällt zugunster schriftlicher Informationen.

Einschulungsfeier

16. September 2021                                   
Die Ablaufform wird noch bekannt gegeben.

Alle Informationen können Sie auch auf der Homepage www.hbs-schwieberdingen.net nachlesen

oder auch Beratung suchen unter

http://schulamt-ludwigsburg.de/,Lde/Startseite/Foerdern+_+Beraten/Sonderpaedagogischer+Dienst

 

   

 

 

 

 

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